Das Design und äußere Erscheinungsbild von Produkten ist sehr wichtig, insbesondere bei der Entscheidungsfindung der Kunden, sowie bei der Gestaltung der Marktposition und der Schaffung eines Wettbewerbsvorteils gegenüber Wettbewerbern.
Die Anwaltskanzlei MJW bietet umfassende Dienstleistungen im Bereich der Registrierung von gewerblichen Mustern in Polen, der Europäischen Union und allen Patentämtern auf der ganzen Welt. Darüber hinaus beraten wir, wie Sie die Rechte aus der Eintragung von Geschmacksmustern effektiv und effizient bei der Umsetzung von Geschäfts- und Marketingstrategien nutzen können.
Die Eintragung eines Geschmacksmusters bringt viele Vorteile mit sich, einerseits führt es zu einer Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und der Schaffung eines modernen, richtungsweisenden Erscheinungsbildes auf dem Markt, andererseits ist es ein Werkzeug, mit dem Sie Ihr Designs vor Nachahmung und Fälschung schützen können.
Die Erlangung des Rechts aus der Eintragung eines gewerblichen Musters garantiert das Recht zur ausschließlichen Nutzung des Musters für gewerbliche Zwecke in Polen.
25 Jahre ab dem Datum der Anmeldung beim Patentamt, aufgeteilt in Fünfjahreszeiträume
Geschützt wird das äußere Erscheinungsbild des Produkts, nicht das Produkt selbst, also beispielsweise die Merkmale von Linien, Konturen, Formen, Ornamenten, Farben, Textur oder Material des Produkts.
Als amtliche Bestätigung der Rechteerteilung erhalten Sie eine Geschmacksmuster-Eintragungsurkunde.
Unser Team ist bereit, Ihnen in allen Aspekten im Zusammenhang mit der Eintragung eines Geschmacksmusters, sowie dessen Schutz vor Verletzung zu helfen. Der Umfang unserer Dienstleistungen umfasst unter anderem:
Prüfung der Eintragungsfähigkeit von Geschmacksmustern
Eintragung von Geschmacksmustern im nationalen, gemeinschaftlichen oder internationalen Modus
Zahlung und Überwachung von Amtsgebühren
Eintragungen und Änderungen in Registern vornehmen
Führung von Verfahren vor dem Patentamt der Republik Polen und Gerichten
Erstellung von Abmahnungen und Führung von Verfahren wegen Verletzung von Geschmacksmustern
Durchführung von Zollverfahren, einschließlich Warensicherung an den Grenzen
Erstellung von Rechtsgutachten und Analysen
Gestaltung von Verträgen
Als Geschmacksmuster können verschiedene Produkte eingetragen werden, zum Beispiel Möbel, Elektrogeräte, Uhren, Schmuck, Spielzeug, Sportgeräte, Haushaltswaren, technische und medizinische Instrumente, Textilien, Autos und deren Bauteile oder architektonische Strukturen. Muster spielen eine besonders wichtige Rolle in Bezug auf Verpackungen, Behälter und Innenarchitektur, aber auch in Bezug auf grafische Zeichen (zweidimensionale Muster).
Nicht nur. Wir können ein Geschmacksmuster auch in anderen Ländern anmelden. So ist es beispielsweise auch möglich, ein Geschmacksmuster im Rahmen des Gemeinschaftsverfahrens anzumelden und so dessen Schutz in allen EU-Mitgliedstaaten zu gewährleisten.
Auf unserem Blog finden Sie weitere Informationen zu diesem Thema.
Wenn Sie Hilfe benötigen, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir melden uns innerhalb von 1 Werktag bei Ihnen. Oder wenn Sie es eilig haben, rufen Sie uns gleich an.
Tel. : +48 501 988 122
info@patentpoland.com Mon – Fri 09:00-17:00