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Holen Sie sich ein Schutzzertifikat für Ihre Marke

Im Alltag begegnen uns auf Schritt und Tritt Symbole, Logos, Namen, Zeichnungen, d.h. Marken, die nicht nur eine erstaunliche Wirkung auf die Verbraucher haben, sondern ein wertvolles Gut des Unternehmens sind und Millionen wert sein können.

Die Anwaltskanzlei MJW bietet umfassende Dienstleistungen im Bereich der Markenregistrierung in Polen und der Europäischen Union sowie allen Patentämtern auf der ganzen Welt. Wir legen Wert auf Professionalität, Transparenz und eine individuelle Herangehensweise an jeden Mandanten, um seine Erwartungen zu erfüllen und seine Rechte bestmöglich zu schützen.

Wenn Sie sich immer noch fragen, ob es sich lohnt, Ihre Marke zu registrieren, denken Sie daran, dass die Markenregistrierung die effektivste Methode ist, um Ihre Marke zu schützen und Konkurrenten effektiv zu blockieren, sowie sie vor Verletzungen oder Fälschungen durch andere zu schützen. Durch die Registrierung von Marken wird auch der Bekanntheitsgrad bei Ihren Kunden und Investoren erhöht.

Warenzeichen

1. Monopol

Durch die Erlangung eines Schutzrechts für eine Marke erwerben Sie das Recht zur ausschließlichen Nutzung derselben für gewerbliche oder berufliche Zwecke in Polen.

2. Schutzdauer

10 Jahre ab dem Datum der Markenanmeldung beim Patentamt, kann jedoch mehrmals um weitere 10 Jahre verlängert werden.

3. Was können Sie registrieren

Zum Beispiel: ein Wort, einschließlich eines Namens, ein Bild, ein Buchstabe, eine Zahl, eine Farbe, eine dreidimensionale Form, die Form eines Produkts oder einer Verpackung, ein Ton und andere.

4. Wichtig!

Als offizielle Bestätigung der Rechteinhaberschaft erhalten Sie ein Markenschutzzertifikat.

Unsere Dienstleistungen

Unser Team ist bereit, Ihnen in allen Aspekten der Markenanmeldung sowie des Schutzes vor Verletzungen zu helfen. Der Umfang unserer Dienstleistungen umfasst unter anderem:

 

  • Markenrecherche
  • Registrierung von Marken im nationalen, gemeinschaftlichen oder internationalen Modus
  • Zahlung und Überwachung von Amtsgebühren
  • Eintragungen und Änderungen in Registern vornehmen
  • Führung von Verfahren vor dem Patentamt der Republik Polen und Gerichten
  • Erstellung von Abmahnungen und Führung von Verfahren wegen Verletzung von Marken
  • Durchführung von Zollverfahren, einschließlich Warensicherung an den Grenzen
  • Erstellung von Rechtsgutachten und Analysen
  • Gestaltung von Verträgen

Markenschutzrecht

Wir bereiten alle notwendigen Unterlagen vor und führen das gesamte Verfahren umfassend durch, von der Vorabsprache, Vorbereitung der Anmeldung in ausgewählten Ländern bis hin zur Erlangung eines Schutzrechts für eine Marke.

Rechtlicher Schutz der Marke

Wir wahren Ihre Rechte und vertreten Sie bei Streitigkeiten und verteidigen Ihre Marke vor Gerichten und dem Patentamt

Wir kümmern uns um Ihre Rechte

Wir gehen auf jeden Kunden individuell mit Engagement, Professionalität und Transparenz ein.

1. Muss ich Unternehmer sein, um eine Marke anzumelden?

Nein, die derzeitigen gesetzlichen Regelungen machen die Erteilung eines Schutzrechts für eine Marke nicht von der Unternehmereigenschaft abhängig. Somit kann die Registrierung einer Marke zugunsten natürlicher Personen, juristischer Personen oder fehlerhafter juristischer Personen erfolgen.

2. Wo sind Marken in Polen registriert?

In Polen werden Marken beim Patentamt der Republik Polen registriert.

3. Weitere Informationen

Auf unserem Blog finden Sie weitere Informationen zu diesem Thema.

Wir helfen gerne weiter!

Wenn Sie Hilfe benötigen, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir melden uns innerhalb von 1 Werktag bei Ihnen. Oder wenn Sie es eilig haben, rufen Sie uns gleich an.

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